Armenrecht
Die Führung eines Prozesses kann erhebliche Kosten an Gerichtsgebühren und Anwaltshonoraren verursachen.
Sofern die mutmasslichen Prozesskosten wegen tiefen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht getragen werden können, werden diese vom Staat übernommen.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Prozess nicht aussichtslos ist und die Bedürftigkeit ausgewiesen ist.