Jan Herrmann

*1969

Anwaltspatent 1998

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht

  • Partner Schmid & Herrmann Rechtsanwälte
  • Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungsrecht
  • Mitglied des Basler Juristenvereins
  • Vorstandsmitglied der Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patienten
  • Redaktionsmitglied der Zeitschrift HAVE (Haftung und Versicherung)
  • Mitglied der Basler Advokatenkammer und des Schweizerischen Anwaltsverbandes

Beratung und Prozessführung in den Bereichen

  • Haftpflichtrecht (Schadenersatz und Genugtuung), insbesondere:
    • Arzt- und Spitalhaftung bei medizinischen Fehlbehandlungen
    • Verkehrsunfälle, Berufs- und Freizeitunfälle
    • Werkeigentümer-, Produkte- und Arbeitgeberhaftung
  • Sozialversicherungsrecht (Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherungen, berufliche Vorsorge)
  • Privatversicherungsrecht (private Invaliditäts- und Unfallversicherungen, private berufliche Vorsorge 3a/3b, sonstige Privatversicherungen [Sach-, Wertsachen, Kaskoversicherungen etc.])
  • Regressrecht (Durchsetzung von Regressansprüchen von Privat- und Sozialversicherern gegenüber haftpflichtigen Dritten)
  • 2016: Partner Schmid & Herrmann Rechtsanwälte
  • 2014: Fachanwalt SAV Haftpflicht und Versicherungsrecht
  • 2010: Kanzlei Schmid/Hofer Rechtsanwälte
  • 2005-2009: Basler Versicherungen, Direktionsmitglied
    Leiter Schaden allgemeine Haftpflicht und Motorfahrzeughaftpflicht (Schwergewicht Komplex-/Körperschäden) sowie Sach-, Transport- und technische Versicherungen
  • 2002-2005: nationale suisse, Direktionsmitglied
    Leiter Schaden allgemeine Haftpflicht und Motorfahrzeughaftpflicht (Schwergewicht Komplex-/Körperschäden)
  • 1998-2002: nationale suisse, Kadermitglied
    Unternehmensjurist im Rechtsdienst
  • 1998: Anwaltsexamen des Kantons Basel-Landschaft
  • 1995-1997: Volontariate in Advokatur und an Gerichten und Strafverfolgungsbehörden des Kantons Basel-Stadt und Basel-Landschaft
  • 1995: Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Basel (magna cum laude)
  • Eventualbegehren / Tour d’Horizon, in: Das Rechtsbegehren, HAVE Haftpflichtprozess 2023
  • A-Post Plus: Unheil droht, HAVE 2/2023, 186f.
  • Co-Autor, DIKE-Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) 2023, Art. 36-38
  • Co-Autor, Basler Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) 2022, Art. 95b VVG
  • Zur Invaliditätsbemessung des nebenerwerblich selbständigen «Einmann-Gesellschafters»  im UVG, Gedanken zum Urteil des Bundesgerichts 8C_121/2017 vom 5. Juli 2018, Jahrbuch zum Sozialversicherungsrecht (JaSo) 2021, 145ff.
  • Aspekte des Verfahrens zur Einholung eines gerichtlichen medizinischen Gutachtens im Haftpflichtprozess nach Art. 183ff. ZPO, HAVE 2/2019, 173ff.
  • Aspekte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Haftpflichtrecht: Adäquanz, ärztliche Dokumentationspflicht, Staatshaftung, Regress; Referat, Recht aktuell BRUSH UP, Juristische Fakultät der Universität Basel 2018
  • Entwicklungen im Haftpflichtrecht, Jahrbuch der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungsrecht 2017, Zürich/Basel/Genf 2017
  • Aspekte des Regressrechts des Sozialversicherers im Versorgungsschaden, HAVE 1/2014, 39ff.
  • Die Werkeigentümerhaftung des Gemeinwesens bei mangelhaftem Strassenunterhalt, in: Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2013, 129ff.
  • Haftpflichtrechtliche Überlegungen zur Beeinträchtigung in der Haushaltführung, Personen-Schaden-Forum 2013, 133ff.
  • Haftpflicht-und Versicherungsrecht, Entwicklungen 2012, njus.ch, Bern 2013 (Co-Autor)
  • Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Entwicklungen 2011, njus.ch, Bern 2012 (Co-Autor)
  • Vorprozessuale Anwaltskosten – Substanziieren? Wann, was und vor wem überhaupt?, HAVE 2/2012, 229ff.
  • Die „verlorene Heilungschance“ als ersatzfähiges Rechtsgut im Schweizerischen Arzthaftpflichtrecht, in: Fuhrer (Hrsg.), Festschrift zum 50-jährigen Bestehen der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Zürich 2010, S. 233ff.
  • Die gemeinschaftliche Expertise – Ein vielversprechender Weg, Guy Chappuis Advokat  (Autor), Co-Referat, Freiburger Verkehrsrechtstagung 2008
  • Referenten-/Ausbildungstätigkeit Medizinische Gutachterausbildung, Swiss Insurance Medicine (SIM) seit 2010 bis dato
  • BGE 140 III 312 (4A_73/2014 vom 19. Juni 2014): Zivilprozessrecht (ZPO): Obsiegen bezüglich eines Urteils des Kantonsgerichts Basel-Landschaft: Nach einem zweifachen Schriftenwechsel tritt der Aktenschluss ein, unabhängig davon, ob noch eine Instruktionsverhandlung stattfindet. Neue Tatsachen und Beweismittel können danach grundsätzlich nicht mehr in den Prozess eingebracht werden. Die im kantonalen Verfahren vom Kläger vorgebrachten Argumente waren somit verspätet und die Nichtberücksichtigung durch die kantonalen Gerichte war korrekt.

 

  • BGE 141 V 625 (8C_838/2014 vom 29. September 2015): Arbeitslosenentschädigung (AVIG): Erfolgreiche Anfechtung eines Urteils des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau: Während der Zeit einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit, während der der versicherten Person Unfalltaggelder ausgerichtet werden, ist diese bezüglich ihres Anspruchs auf Arbeitslosentaggelder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit. Die Ablehnung des Leistungsanspruchs durch die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau war zu Unrecht erfolgt. Sie wurde verpflichtet, den Anspruch des Versicherten neu zu prüfen.

 

  • BGE 142 III 433 (4A_637/2015 vom 29. Juni 2016): Haftpflichtrecht (SVG): Unterliegen bezüglich eines Urteils des Obergerichts des Kantons Aargau: Das Bundesgericht verneinte (anders als noch das Bezirksgericht Lenzburg) den kausalen Zusammenhang für den gesundheitlichen Schaden des Ehemannes aufgrund einer Überlastung zufolge der Pflegenotwendigkeit seiner Ehefrau als unmittelbarem Unfallopfer (Angehörigenschaden). Es ginge unter dem Gesichtspunkt von Recht und Billigkeit zu weit, die Haftung der Person, die für die Pflegebedürftigkeit einer Direktgeschädigten verantwortlich ist, auf sämtliche Schäden wegen psychischer oder körperlicher Beeinträchtigung der pflegenden Angehörigen auszuweiten. Die Klage des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wurde abgewiesen.

 

  • BGE 144 V 333 (9C_730/2017 / 9C_737/2017 vom 7. August 2018): Krankenversicherung (KVG): Obsiegen bezüglich eines Urteils des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt bezüglich der Übernahme der Kosten eines von Swissmedic zugelassenen nicht in die Spezialitätenliste aufgenommenen Arzneimittels. Nicht nur nicht in die Spezialitätenliste aufgenommene, verwendungsfertige Arzneimittel (innerhalb oder ausserhalb der Fachinformation), sondern auch auf die von der Zulassungspflicht befreiten verwendungsfertigen Magistralrezepturen seien von der Krankenkasse in der Grundversicherung zu übernehmen. Der Leistungsanspruch des Versicherten wurde bestätigt und die Krankenkasse zu Übernahme der Kosten verpflichtet.

 

  • BGE 145 V 370 (8C_445/2019 vom 12. November 2019): Invalidenversicherung (IVG): Unterliegen bezüglich eines Urteils des Kantonsgerichts Basel-Landschaft: Bei der Berechnung der Erwerbseinbusse im Bereich der Invalidenversicherung ist nicht nur das Validen-, sondern auch das Invalideneinkommen auf der Grundlage einer hypothetischen Vollzeittätigkeit zu ermitteln. Der Antrag auf Ausrichtung einer höheren Invalidenrente wurde abgewiesen.
  • 4A_295/2022 vom 16. Dezember 2022 (Arzthaftung): Nicht erfolgreiche Anfechtung eines Urteils des Appellationsgerichts Basel-Stadt: Die Haftung eines Hausarztes für den Eintritt einer dauerhaften Fusslähmung einer Patientin wegen verspäteter Überweisung zur Notfalloperation wird verneint, weil medizinische Studien einen besseren Verlauf bei rechtzeitiger Operation nicht beweisen könnten (siehe hierzu: Marisa Bützberger/Jelena Trümpler, Arzthaftung: von Kraft- und Beweisgraden, HAVE 2/2023, S. 135ff.).

 

  • 6B_1201/2022 vom 3. April 2023 (Strafrecht / Haftpflichtrecht): Erfolgreiche Anfechtung eines Urteils des Kantonsgerichts Basel-Landschaft: Der Freispruch eines Poliers für die unzureichende Sicherung einer Baustelle und die hierdurch verursachte fahrlässige Körperverletzung eines Arbeiters, der durch ein Schalungsloch stürzt, ist aufzuheben. Der Polier habe damit rechnen müssen, dass Mitarbeiter die nicht gesicherte Bodenfläche betreten würden.

 

  • 4A_134/2013 vom 11. September 2013 (Versicherungsvertragsrecht): Erfolgreiche Anfechtung eines Urteils des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt: Beim Abschluss eines Versicherungsvertrags müssen bei der Gesundheitserklärung grundsätzlich nur gesundheitliche Störungen mit Krankheitswert angegeben werden. Ein frühkindliches psychoorganisches Syndrom (POS) hatte deshalb nicht angegeben werden müssen. Die Leistungsverweigerung der Versicherung sei unzulässig. Diese wurde verpflichtet, die Versicherungsleistungen auszurichten.

 

  • 6B_1209/2020 vom 26. Oktober 2021 (Strafrecht/Haftpflichtrecht): Erfolgreiche Anfechtung eines Urteils des Obergerichts des Kantons Obwalden: Die Einstellung eines Strafverfahrens gegen einen Sicherheitsverantwortlichen eines Skigebiets wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zufolge eines Schlittelunfalls aufgrund eines falsch gestellten Wegweisers war unzulässig. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Obwalden wurde angewiesen, die Strafuntersuchung fortzuführen.

 

  • Urteil 9C_890/2014 vom 10. April 2015 (Invalidenversicherung): Erfolgreiche Anfechtung eines Urteils des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau: Die IV-Stelle des Kantons Aargau hatte der versicherten Person zu Unrecht eine Invalidenrente entzogen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben waren. Die IV-Stelle wurde angewiesen, der versicherten Person weiterhin eine Invalidenrente auszurichten.

 

  • 8C_609/2018 vom 5. Dezember 2018 (soziale Unfallversicherung): Nicht erfolgreiche Anfechtung eines Urteils des Kantonsgerichts Basel-Landschaft: Die psychischen Beeinträchtigungen der versicherten Person stehen nicht in einem kausalen Zusammenhang zu den Erlebnissen anlässlich des Attentats in Nizza im Juli 2016. Die Unfallversicherung habe zur Recht ihre Leistungspflicht verneint.

 

  • 9C_502/2017 vom 21. September 2017 (Invalidenversicherung): Erfolgreiche Anfechtung eines Urteils des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt: Eine kantonale Vorinstanz darf auf ein Revisionsgesuch nicht einzig mit der Begründung nicht eintreten, gegen den zu revidierenden Entscheid sei Beschwerde beim Bundesgericht erhoben worden. Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt wurde verpflichtet, die Streitsache zu behandeln.

 

  • Urteil 9C_363/2019 vom 7. Oktober 2019 (berufliche Vorsorge): Erfolgreiche Anfechtung eines Urteils des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt: Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt verletzte bezüglich des Kostenentscheids die Pflicht zur Begründung des Urteils. Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt wurde verpflichtet, einen neuen Kostenentscheid zu fällen und zu begründen.